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Cash Tax Rate Reconciliation Deutsche Telekom 2023

Der zusammengefasste Ertragsteuersatz im Land der Konzernobergesellschaft Deutsche Telekom AG beträgt 31,4 % (Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer).

Da die Gewinne der operativen lokalen Tochtergesellschaften den jeweiligen nationalen Steuersätzen unterliegen, die sich regelmäßig vom deutschen Steuerniveau unterscheiden, beläuft sich der nach Landesgewinnen gewichtete Ertragsteuersteuersatz auf rd. 26-27 % (sog. „country mix“-Steuerquote).

Insbesondere der zusammengefasste US-Steuersatz (21 % Bundeskörperschaftsteuer, ca. 4 % lokale Ertragsteuern) ist mit 25-26% deutlich niedriger als der deutsche Ertragsteuertarif. Gleiches gilt für zahlreiche osteuropäische Länder, insbesondere Griechenland, Österreich, Polen und Tschechien sowie die Slowakei.

Die Cash-Steuer-Belastung der Deutsche Telekom Gruppe im Jahre 2023 betrug € 1,31 Mrd., und zwar bei einem Vorsteuer-Gewinn nach IFRS-Rechnungslegung in Höhe von € 24,96 Mrd. (Continued und Discontinued Operations).

Der Unterschied zwischen der tatsächlich gezahlten Cash-Steuern (€ 1,31 Mrd.) und der Belastung, die sich aus einer Anwendung Konzernsteuersatzes von 31,4 % auf das Vorsteuer-einkommen des Deutsche Telekom Konzerns ergäbe (€ 7,84 Mrd.), ist insbesondere auf soge-nannte temporäre Differenzen, die Nutzung von Verlustvorträgen, steuerfreie Veräußerungs- und Entkonsolidierungsergebnisse zurückzuführen, die hauptsächlich für die T-Mobile USA und in Deutschland zu berücksichtigen waren.

Bei der Ermittlung der rechnerischen Cash-Steuerbelastung sind bei der T-Mobile USA zum einen temporären Differenzen zu berücksichtigen, z.B. die sog. „bonus depreciation“ – eine beschleunigte steuerliche Abschreibung, die die dortige Investitionstätigkeit fördern soll. Steuerlich darf dabei der wirtschaftliche Wertverzehr von Investitionen vorgezogen geltend gemacht werden; in der Zukunft stehen deshalb weniger hohe Abschreibungsbeträge zur Verfügung. Dies wird zu einer entsprechend höheren Cash-Steuer-Belastung in den kommen-den Jahren führen (nur rein temporärer Cash-Steuereffekt). Gegenläufig hierzu wirken insbe-sondere temporäre Differenzen auf steuerlich zu aktivierende F&E Aufwendungen sowie steuer-lich vorübergehend nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen. Darüber hinaus führt auch die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge zu einer niedrigeren Cash-Steuerbelastung in den USA.

In Deutschland hat sich die rechnerische Cash-Steuer-Belastung hauptsächlich auf Grund steuerfreier Erträge reduziert, nämlich insbesondere in Gestalt nicht steuerbarer Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und im IFRS-Konzernabschluss zu berücksichtigenden Entkonsolidierungseffekten (beides insbesondere i. Z. m. der Veräußerung des Funkturm-Geschäfts).

Die vorgenannten Effekte erklären im Wesentlichen die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steuer-Cash Out der Deutsche Telekom Gruppe im Jahre 2023 und der Ertragsteuerbelastung, die bei der Anwendung des Konzernsteuersatzes von 31,4 % auf das Vorsteuer-einkommen des Konzerns zu erwarten gewesen wäre (€ 6,5 Mrd. Delta). In zukünftigen Jahren wird die Cash-Steuer-Belastung wegen der überwiegend rein temporären Natur dieser Effekte entsprechend höher liegen, selbstverständlich vorbehaltlich neuer steuergesetzlicher Rege-
lungen zur Investitionsförderung wie z.B. einer Fortführung der US bonus depreciation oder der Einführung einer degressiven Abschreibung in Deutschland.